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These: Migration. Meinungen Anderer. National.                             Rechts 

Inhalt:   Verwirrend

Die UN beschäftigt sich derzeit mit einem weltweiten Problem: der Verantwortung betroffener Staaten zu jener Migration, die eingedämmt werden soll – und zugleich mit Regeln für die künftige soziale und rechtliche Sicherheit der als legal geltenden Einreisenden. Ein Pakt soll her, an dem sowohl Herkunfts- wie Zielländer der umfassenden Flüchtlingsströme mitwirken. Fragen der Menschenrechte allgemein demnach.

Hierzu wird es sofort brenzlig: Fluchtursachen sind vielfältig: von das Leben gefährdenden Umständen in Kriegsgebieten, lange bereits existierenden Sammellagern in Nahost über  bestehende Angebote für gesuchte Tätigkeiten bis hin zum <einfachen> Entschluss,  aus wirtschaftlichen Gründen ein besseres Leben zu versuchen. Hierbei gilt es in Europa (EU-Grundrechte-Charta) vorrangig die Festlegungen der Genfer Konvention von 1951 als Folge der Weltkriege wie eben auch bestehende nationale Gesetze bei Asylfragen zu berück-sichtigen. In solchen Einzelfällen ist in Deutschland das bestehende Grundgesetz, Art.16a heranzuziehen: politisch Verfolgte, rechtlich einklagbar. Staaten wie z.B. Kanada oder das aus Erfahrung längst nicht mehr Wunschland bildende Amerika haben bereits feste Einwanderungsregeln. Blickten Getriebene jedoch per Internet oder losen Schilderungen und auch Verheißungen zur Globalisierung Richtung Mitteleuropa, schienen Lösungen in Sicht. Die dort befindlichen reicheren Staaten, vornehmlich auch Deutschland, hatten sich aber durch die Dublin-Regelungen „schlank gemacht“ und fast alles auf südliche Länder verlagert. Eine Frage der Zeit, wann dies implodiert: das ärmere Griechenland wurde in der EU Auslöser, Ungarn ein Fanal. 

Die deutsche Nation trägt aus der Geschichte eine düstere Bürde. Aber: seien es die Flücht-lingsströme von Ausgesiedelten nach 1945 oder die umfassenden Abgänge aus dem DDR-Gebiet (Politik verführte auch zu Wirtschaftsflucht): Hilfen waren allumfassend, haben das Land damals stark gemacht. Menschlichkeit eben. Nun aber folgte im Sept. 2015 der – wohl rechtlich nicht voll eindeutige - Beschluss, die vielen drängenden Flüchtlinge ohne gut organi-sierte Kontrollen aufzunehmen: „wir schaffen das…"                                                                                        Aus Gefühlen heraus lebte eine enorme Willkommenskultur, überlagerte die durchaus vorhandenen kritischen Nachfragen. Bald aber zeigte sich: alles weitere, die Einzelversor-gung, gezielte Eingliederung, die Erstellung von Verhaltenskriterien, Ausbildungsfragen bis hin zu künftigen Tätigkeiten in den Kommunen konnte nicht ausreichend hintersetzt werden. Behörden zeigten sich hin und wieder machtlos. Logisch, dass solche Fakten jene stärker treffen würden, die ohnehin nicht recht schwelgen konnten: Gefahren, selbst wenn die Ankommenden noch  nicht "auf der Schwelle standen".                                                                                                                                In diesen <heißen Kessel> wurden dann gezielt noch gesammelte Argumente wie z.B. ggf. gefährdete kulturelle und nationale Identität, Tendenzen zu möglicher Überfremdung, ungelöste Glaubens- und Moralfragen hineingeworfen. Dies ließ sich, weil fast täglich aktuell, trefflich als Drohung verwenden. Und rief auch jene auf den Plan, die Deutschland früher schon mit übersteigerten völkischen Gefühlen in blutige Jahre "geführt" hatten. Das ist das wirkliche <Dunkeldeutschland>. 

Hin- und Nachweise zu andernorts bereits vorliegenden Erfolgen - wie die aktive Einglie-derung Fremder in Westeuropa oder Überseestaaten z.B. werden nun negiert oder relativiert – was die Unterstützung und allgemeine Hilfsbereitschaft untergräbt. Führt dieser Weg nach vorn oder zurück?!    

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